ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MoonSpire
Vanessa Borowic
Gartenstr. 7 in 14476 Potsdam
www.moonspire.de
service@moonspire.de

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen MoonSpire und den in Auftrag gebenden Unternehmen abgeschlossenen Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit der Agentur. Unternehmen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen (-gesellschaften), die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.

1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Einer Einbeziehung von AGBs des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.4 MoonSpire wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

 

2. Gegenstand des Vertrages

2.1 Es werden von MoonSpire insbesondere folgende Lieferungen und Leistungen erbracht:

  • Konzeption und Beratung
  • Gestaltung und Entwicklung von Branding (Corporate Design) und Corporate Identity
  • Gestaltung und Entwicklung von Webauftritten
  • Erstellung und/oder Betreuung von Social Media
  • Konzeption und Beratung von digitalen Kommunikationsstrategien (Content Strategie und Kalender)

 

2.2 Der Umfang der von MoonSpire im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ggf. dem Pflichtenheft, den individuellen vertraglichen Vereinbarungen und diesen Vertragsbedingungen.

2.3 Aufträge kommen erst mit schriftlicher Bestätigung durch das Unternehmen bzw. Kunden mit MoonSpire zustande. Bei mündlicher Beauftragung gelten Aufträge / Angebote als vollumfänglich angenommen, sobald MoonSpire eine erste Teillieferung erbracht hat, welche das Unternehmen abgenommen hat. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

2.4 Angebote von MoonSpire sind unverbindlich und freibleibend. Angebote des Unternehmens kann MoonSpire innerhalb von vier Wochen annehmen.

2.5 Garantien und Zusicherungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von MoonSpire.

 

3. Durchführung des Auftrages

3.1 MoonSpire erbringt ihre Leistungen mit Sorgfalt unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik. Die Leistungen werden bei MoonSpire erbracht, sofern sie nicht unbedingt beim Unternehmen durchzuführen sind.

3.2 Ändert das Unternehmen im Rahmen eines Auftrages seine Anforderungen, kann MoonSpire eine angemessene Anpassung ihrer Vergütung verlangen, soweit sich die Änderung darauf auswirkt. Fertigstellungstermine verschieben sich in einem solchen Falle entsprechend.

3.3 Vereinbarte Termine verlängern sich auch bei Auftreten von nicht von MoonSpire zu vertretenden Störungen und in allen Fällen höherer Gewalt. Liefer- und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Von MoonSpire aufgrund von Wünschen des Unternehmens festgesetzte Termine sind nach Rückbestätigung durch MoonSpire für das Unternehmen verbindlich. Bei nachträglichen terminlichen Änderungswünschen sowie Änderung des Leistungsumfangs behält sich MoonSpire vor, Mehraufwand zu berechnen.

3.4 MoonSpire behält sich das Recht vor, Aufträge oder Teilaufträge an Dritte zur Ausführung weiterzuleiten. Wenn ein Auftrag oder Teilauftrag in dieser Form ausgeführt wird, erfüllt der Webdesigner den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

3.5 Im Einzelfall, wenn es im Vertrag vereinbart wurde, kann MoonSpire im Auftrag des Unternehmens Verträge mit Drittanbietern schließen. Z.B. Hosting. Hierbei ist der Auftraggeber verpflichtet, MoonSpire von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

4. Kooperation, Mitwirkung, Bereitstellung

4.1 Das Unternehmen erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Bereitstellungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere die Information für MoonSpire über betriebliche Abläufe und deren Organisation, Benutzung der Informatikstruktur und Infrastruktur des Unternehmens, Bereitstellung und Lizenzierung von benötigten Fremdprodukten, wie Inhalte, Texte, Bilder, Tools, Entwicklungsumgebung etc. in ihrer jeweils aktuellen Version sowie aktuellen Stand der Kommunikationsmedien.

4.2 Werden Mitwirkungsleistungen und/ oder Bereitstellungen durch das Unternehmen mangelhaft, nicht oder nicht fristgemäß erbracht, verlieren vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen ihre Gültigkeit. In diesem Fall behält MoonSpire sich vor, die durch den Ausfall entstandenen Kosten zu berechnen.

4.3 MoonSpire haftet nicht für mangelhafte bzw. unvollständige Bereitstellungen sowie das Zusammenwirken von Fremdprodukten mit eigenen Produkten bzw. Leistungen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die bereitgestellten Produkte unter Wartung zu stellen.

 

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Stornierung

5.1 Sämtliche Leistungen von MoonSpire verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % und sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung, soweit nicht anders vereinbart, zu zahlen. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz berechnet werden, sofern von der Agentur nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

5.2 Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. MoonSpire kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann MoonSpire Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

5.3 Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Barauslagen und besondere Kosten, die MoonSpire auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikationskosten und gewünschte Versandkosten.

5.4 Sofern zwischen Kunden und MoonSpire feste Termine zur Ausführung vereinbarter Tätigkeiten fixiert wurden, gelten bei Stornierungen des Kunden (soweit sie nicht von MoonSpire zu vertreten sind) grundsätzlich folgende Regelungen:

  • erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit von weniger als 10 Werktagen, so berechnet MoonSpire eine Stornogebühr in Höhe von 50% des stornierten Auftragswertes.
  • erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit von weniger als 5 Werktagen, so berechnet MoonSpire eine Stornogebühr in Höhe von 100% des stornierten Auftragswertes.
  • bereits abgerechnete Beträge werden nicht rückerstattet.

 

Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an MoonSpire zurückzustellen.

5.5 Wird der Auftrag aufgrund von schwerwiegenden Mängeln oder nicht erbrachten Leistungen seitens MoonSpire abgebrochen, kann der Kunde nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

6. Abnahme

6.1 Sofern es für Leistungen vereinbart ist, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann MoonSpire die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen.

6.2 MoonSpire erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat das Unternehmen die jeweilige Leistung sofort zu testen und innerhalb von 10 Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen entspricht. Sollte es Mängel geben, die eine Abnahme verhindern, werden diese innerhalb von 10 Tagen beseitigt und die Abnahme sodann erneut durchgeführt.

6.3 Die Abnahme gilt vom Unternehmen auch mit Unterzeichnung von Teilschritten als erklärt. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen die Leistung nicht innerhalb vorgenannter Frist als abgenommen erklärt, sofern es nicht gleichzeitig Abnahme hindernde Mängel rügt.

6.4 Die Abnahme gilt auch als erteilt, sobald das Unternehmen die Produkte im Echtbetrieb nutzt.

 

7. Gewährleistung

7.1. Als Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die vereinbarte Leistungsbeschreibung oder allgemeine Produktbeschreibung als vereinbart. Werbung oder sonstige Aussagen gelten nicht als Produktbeschreibung.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. MoonSpire ist im Gewährleistungsfall berechtigt, zunächst durch Nachbesserung oder Nachlieferung, auch in Form eines Updates oder einer Umgehungslösung, den Mangel zu beseitigen.

7.3. Falls es MoonSpire trotz wiederholtem Versuch nicht gelingt, einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, ist das Unternehmen berechtigt, eine Teilrückerstattung oder eine vollständige Rückerstattung zu verlangen. Bei der Haftung auf Schadensersatz gilt §10 dieser Bedingungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7.4. Ergibt eine Überprüfung durch MoonSpire oder von einem von MoonSpire bestellten Gutachter, dass ein solcher Gewährleistungsfall nicht vorliegt, trägt das Unternehmen die Kosten einer solchen Untersuchung.

7.5. Die Gewährleistungspflicht entfällt bei Bedienungsfehlern, nicht autorisierten Änderungen und Eingriffen, bei Einflüssen von Fremdprodukten sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Einsatz von nicht aktualisierten Produkten. Das Unternehmen trägt die Beweislast, dass es sich nicht um eine solche Ursache handelt.

 

8. Nutzungsrechte

8.1 Die Arbeiten/Werke von MoonSpire (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Logos, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von MoonSpire erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

8.2 Bei Verstoß gegen hat der Auftraggeber MoonSpire eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

8.3 Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. MoonSpire überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. MoonSpire bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

8.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen MoonSpire und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

8.5 MoonSpire hat das Recht, auf allen entworfenen Projekten, insbesondere auf Webseiten, mit vollem Namen oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von MoonSpire, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

8.6 Werke, die von mir entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.

8.7 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von MoonSpire im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 

9. Schutzrechtsverletzungen

9.1 Im Falle einer Verletzung eines Schutzrechtes Dritter wird MoonSpire nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die von MoonSpire erbrachte Leistung bzw. Lieferung so abändern, dass diese nicht mehr verletzend ist oder dem Unternehmen das Nutzungsrecht verschaffen oder die von MoonSpire erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Rückzahlung der Vergütung, abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr, zurücknehmen.

9.2 MoonSpire haftet nicht für die vom Kunden bereitgestellte Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.). Die volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“ liegt beim Kunden. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde stellt MoonSpire von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei.

 

10. Haftung

10.1 MoonSpire haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

10.2 Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

10.3 MoonSpire haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

10.4 Die von MoonSpire gesetzten Links auf der eigenen Webseite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von MoonSpire zu tun. MoonSpire ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftragswerke, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt MoonSpire aber auch jegliche Haftung ab.

10.5 Soweit MoonSpire auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

10.6 Die Freigabe und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an MoonSpire, stellt er sie von der Haftung frei.

10.7. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.

10.8 MoonSpire übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

10.9 Die von MoonSpire erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

10.10 Für den Verlust von Daten haftet MoonSpire nur während der Projektdurchführung und in dem Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung von mindestens einmal täglich nicht vermeiden konnte. MoonSpire kann davon ausgehen, nur mit gesicherten Daten in Berührung zu kommen.

10.11 MoonSpire haftet für Viren in von MoonSpire entwickelter Software nur insoweit, als diese bei Überlassung bereits mit Viren befallen und der Virus erkennbar war. Das Unternehmen ist zur Installation und Aktualisierung eines Virenschutzprogramms verpflichtet.

 

11. Weitergabeverbot (Geheimhaltung)

11.1 Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für MoonSpire bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

11.2 Alle Unterlagen, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen (wie z.B. Verträge und Rechnungen) werden mit der Abnahme des Werks dauerhaft und datenschutzrechtlich gelöscht.

 

12. Konkurrenzausschluss

MoonSpire akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Unternehmen und Produkte tätig zu werden.

 

13. Datenschutz

13.1 Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von MoonSpire sichergestellt.

13.2 Wird für bestimmte Aufträge ein Auftragsverarbeitungsvertrag benötigt, wird dieser von MoonSpire ausgestellt und liegt dem vollständigen Vertrag bei.

13.3 MoonSpire sorgt bei Erstellung von Webseiten oder Social Media Accounts für die Erfüllung der DSGVO-Vorgaben (Impressumspflicht und vollständige Datenschutzerklärung). Für die Aktualität der Datenschutzerklärung und des Impressums ist MoonSpire nach erfolgter Abnahme nicht mehr zuständig oder haftbar. Die Aktualisierung nach veränderten Vorschriften oder veränderten/hinzugefügten Systemen, Plugins usw. liegt beim Unternehmen.

 

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

14.2 Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

14.3 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand für beide Parteien MoonSpires Standort, als vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.4 Erfüllungsort für alle vertraglich geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist MoonSpires Standort.

 

Stand 12/2022

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